Ambulante Familien- und Jugendhilfe

Familien- und Jugendhilfe

Dem Familien- und Jugendhilfegesetz ist folgendes zu entnehmen:

„Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zu Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“
Sozialgesetzbuch VIII, § 27, Abs. 1.

Was bedeutet das für Sie?

Es gibt für sorgeberechtigte Eltern oder andere Sorgeberechtigte einen Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn diese Hilfe „geeignet und notwendig“ ist!

Familien- und Jugendhilfe

Das FJB-Team bietet ambulante Familien- und Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Jugendämtern an. Wir unterstützen Sie im Lebensumfeld, vor Ort in der Familie, begleiten im Alltag und in schwierigen Lebenssituationen.